Drei weitere Schritte in NRW – Plan bis zu den Sommerferien

Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet in Ihrer Wochenendausgabe vom 9./10. Mai 2020 unter der Überschrift „Abertausende Kinder unversorgt“ über die nächsten Schritte der Ausweitung der Kinderbetreuung in NRW. Familienminister Stamp wird mit der Aussage zitiert: „Wir müssen bei den Kleinen besonders behutsam vorgehen, weil sie das Abstandsgebot noch nicht einhalten können“. Der erste Schritt der Erweiterung der Notbetreuung soll in dieser Woche am Donnerstag (14.5.) starten. Da die Fachempfehlung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hierzu am Wochenende noch nicht vorlag, werden die drei anstehenden Schritte anhand der Berichterstattung der WAZ im Folgenden kurz vorgestellt.

In den ersten beiden Schritten wird die Notbetreuung ausgebaut. Ab dem 14. Mai. dürfen weiterhin die Kinder von Alleinerziehenden und auch die, von denen mindestens einen Elternteil in deinem systemrelevanten Beruf arbeite. Dazu kommen die „wirtschaftlich schwächer gestellten Vorschulkinder“, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes beziehen. Das sind in NRW ca. 70t Kinder. Zusätzlich dürfen auch „alle Kinder mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zurück in die Betreuung“. Begründet wird dies damit, „dass benachteiligte Kinder besonders unter den Kita-Schließungen litten“. – „Zudem können Tagesmütter Zweijährige aufnehmen.“ – „Ab dem 28. Mai will Stamp alle Vorschulkinder zurückholen, `damit sie vernünftig Abschied nehmen können von der Kita-Zeit.´ Damit wären – alle Lockerungen zusammengenommen – nur knapp die Hälfte der 700.000 Kinder in NRW versorgt. Für die Übrigen soll es zwei Betreuungstage ab dem 10. Juni geben, damit sie die Erzieherinnen und die Kita noch einmal vor den Sommerferien sehen. Alle Schritte seien zudem vom Infektionsgeschehen abhängig, betonte Stamp: ´Ich weiß, dass das alles für viele Eltern furchtbar ist.´“ (alle Zitate aus der WAZ vom 9./10.5.2020, fett durch M.S.)

Am 10. Juni würden die Kitas, wenn der Plan so umgesetzt werden kann, würde NRW in die  „eingeschränkte Regelbetreuung“ nach dem in diesem Blog schon mehrfach angesprochen Vier-Stufen-Plan der für alle Bundesländer gilt einsteigen. Erfreulich am Vorgehen von NRW ist die klare Orientierung an den kindlichen Interessen bei der Ausweitung der Notbetreuung ab dem 14.Mai. Und Familienminister Stamp hat – nach dem Kommentar von Tobias Blasius – offensichtlich „die behutsamen Schritte mit den betroffenen Verbänden (abgestimmt) und sogar Anregungen der Opposition auf(gegriffen)“ (ebenfalls WAZ vom 9./10.2020). Das wird Akzeptanz seiner Vorgaben erhöhen, die ja vor Ort von Jugendämtern, den einzelnen Kitas und ihren Trägern in der Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Eltern umgesetzt werden müssen. Darüber werden wir weiter berichten. (Mit Blick auf den Neustart der Schulen war Kabinettskollegin und Bildungsministerin Gebauer mit ihren Alleingängen auf deutlich mehr Widerstand und Widerspruch gestoßen: „Schüler und Eltern fühlen sich im Stich gelassen – Verbände fordern Krisenstab Schule: Wichtige Akteure – Politik, Lehrer, Eltern, Schüler, Vertreter der Städte, Mediziner .- müssten an einen runden Tisch“ (WAZ vom 29.04,2020, Seite 1). – Hier finden Sie Hinweise, wie die anderen Bundesländer in den nächsten Wochen die Kinderbetreuung ausweiten. Dabei kann NRW im Vergleich gut mithalten,