Qualität in Kitas (12.) – Selbstverantwortung

Der Kunde oder der Nutzer einer sozialen Dienstleistung macht deren Qualität in erster Linie am Verhalten der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters fest, der diese Dienstleistung im Zusammenspiel mit ihm erbringt. Wie kommt nun gute Qualität zustande? Dafür haben wir beim letzten Mal (Folge 11 vom 23.3.) drei Voraussetzungen benannt, die wir uns heute und in den beiden nächsten Folgen genauer ansehen werden. Alle drei Voraussetzungen haben ganz entscheidend auch mit dem Führungskonzept einer Einrichtung, also mit der Art und Weise wie Träger und Leitung ihren Führungsanspruch umsetzen.

Die erste Voraussetzung ist die Selbstverantwortung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters für seine Arbeitsleistung. Hier bedarf es gerade bei sozialen Dienstleistungen eines hinreichend großen Spielraums in der Gestaltung der Arbeit durch die Einzelne bzw. den Einzelnen. Wir haben ja darauf hingewiesen, dass die Dienstleistung jeweils auf die konkrete Person und die konkrete Situation hin zugeschnitten (Folge 3) und dass die Komplexität und Unbestimmtheit sozialer Prozesse (Folge 5) berücksichtigt werden müssen. Dies gelingt nur, wenn der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter dieser Spielraum im Umgang mit einzelnen Kindern bzw. Familien auch zugestanden wird. Dies erfordert ein darauf ausgerichtetes Führungsverständnis. Die Führungskraft vertraut darauf, dass die Mitarbeiterin und der Mitarbeiter gute Arbeit leisten kann und will, dass sie oder er die zugestandenen Spielräume im Interesse der Kinder und Familien nutzt. Die Führungskraft steht als Gesprächspartner (Coach) da zur Verfügung, wo es im Einzelfall schwierig wird. Verbindliche Regelungen und Abläufe, die ja nötig sind für den Betrieb eine Kita, dürfen mit Blick auf den Einzelfall und nach Absprache auch mal flexibel gehandhabt werden.