Qualität in Kitas (6.) – Qualitätskriterien oder Verfahrensanweisungen

Im Qualitätsmanagement wird oft mit Verfahrensanweisungen gearbeitet. In Verfahrensanweisungen wird mehr oder weniger kleinschrittig festgelegt, wie eine Aufgabe, ein Arbeits- oder oft auch ein Teilprozess umgesetzt werden soll, wie vorgegangen werden soll, wer verantwortlich ist, welche Dokumente möglicherweise bearbeitet oder zur Dokumentation ausgefüllt werden müssen. Das Konzept der Verfahrensanweisung unterstellt, dass es eine optimale Vorgehensweise für eine Aufgabe gibt. Diese gilt es genau festzulegen und dann konsequent umzusetzen.

Das Ziel ist die Prozessoptimierung. Bei der Arbeit mit Verfahrensanweisungen wird unterstellt, dass ihre exakte Einhaltung oder Umsetzung zwangsläufig zu guter Qualität führt. Dies mag in der industriellen Produktion zutreffen. Bei sozialen Dienstleistungen wird ist das nicht der Fall, da diese nicht standardisierbar sind und immer auf den Einzelfall hin konkretisiert werden müssen. Dies haben wir im letzten Beitrag (16.12.2015) anhand der Eingewöhnung erläutert. Deswegen arbeiten wir mit Qualitätskriterien. Mit diesen definieren wir in 5 Stufen Merkmale oder Anforderungen an die Leistungserbringung. Dabei überlassen wir es den Teams in den Einrichtungen, den optimalen Weg, das für die Einrichtung passende Vorgehen zur Umsetzung der Anforderungen zu finden und festzulegen. Wir gehen immer davon aus, dass es mehrere gute Wege gibt, ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Sie finden auf der Seite 4 des Beitrags, den Sie mit diesem Link öffnen ein Beispiel für einen Qualitätskriterien zur Eingewöhnung. In dem Beispiel heißen die Qualitätskriterien – seit 2018 benutzen wir diesen Begriff –  noch Qualitätsstandards.