Wie verbindlich sind die Bildungspläne? (4.)
Für die Vielfalt und Trägerautonomie gewöhnte Jugendhilfe in Deutschland wird hier Neuland betreten. So wundert es auch nicht, dass es mit Blick auf die Umsetzung der Bildungspläne in die Praxis viele offene Fragen und Unklarheiten gibt. Hier ein paar Beispiele: A. Die Kindertageseinrichtung ist nachwievor familienergänzend. Greifen die Bildungspläne nicht in das elterliche Recht auf Erziehung ihres Kindes ein? B. Haben die Bildungspläne eher orientierenden Charakter oder wie verbindlich müssen zum Beispiel die in ihnen aufgeführten Bildungsbereiche umgesetzt werden? Wie groß ist dann das Risiko, dass wir auf einmal bei „Fächern“ landen, was die meisten Bildungspläne ja explizit ausschließen. C. Passt die Personalausstattung (noch) zu den mit den Bildungsplänen gestiegenen Anforderungen? Wie wirken sich die doch zum Teil sehr unterschiedlichen Personalschlüssel in den Bundesländern (z.B. U3 siehe www.laendermonitor.de) auf die Qualität und damit die Umsetzbarkeit der Bildungspläne aus? Näheres und ausführlicher hierzu in Theorie und Praxis der Sozialpädagogik Heft 9/2014. Dieses Heft hat den Themenschwerpunkt „Zehn Jahre Bildungspläne“. Wir werden in den nächsten Wochen weitere Beiträge und Diskussionspunkte vorstellen.