Lockdown bis zum 14.2. verlängert! – In vielen Kitas liegen die Nerven blank

- Familien und Erzieher unter Druck. Einrichtungen bleiben offen“ so titelt die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) am 22.01.2021. „NRW hält trotz der teils erheblichen Belastungen für Erzieherinnen und Familien mit Kindern an der eingeschränkten Betreuung in Kitas und in der Kindertagespflege fest. `Es wird kein Betreuungsverbot mit Notbetreuung geben. Die Kitas bleiben grundsätzlich geöffnet´, sagte NRW-Familienminister Stamp (FDP) am Donnerstag im Landtag.

Der Minister appellierte erneut an die Familien, Kinder wegen der angespannten Pandemielage möglichst zuhause zu betreuen. Eltern sollten Eigenverantwortung zeigen und Solidarität üben. Stamp betonte, er stehe zu dem Vorwurf, dass er moralischen Druck ausübe.“ (Ebd.)

Moralischer Druck statt verbindlicher Regeln
Die Fortsetzung der Weigerung der Landesregierung, konkretere Regeln für die Inanspruchnahme der Notbetreuung vorzugeben, führt zu extrem unterschiedlichen Betreuungsumfängen in den einzelnen Kitas. Nach Angaben der Landesregierung liege die durchschnittliche Inanspruchnahme aktuell bei 37,5 Prozent. Die Fachgewerkschaft komba geht davon aus, „dass durchschnittlich etwa die Hälfte aller Kinder betreut werden“ (ebd.). In München – Bayern schreibt den Lockdown ebenfalls um zwei Wochen fort und lässt auch die Eltern allein über die mögliche Inanspruchnahme der Notbetreuung entscheiden – besuchen „nach Angaben des Referats für Bildung und Sport derzeit 37 Prozent der Kinder die Kita. Von Einrichtung zu Einrichtung gibt es aber große Unterschiede: Manche Kitas seien zu zwölf Prozent belegt, in anderen werden 90 Prozent der Kinder betreut“. (Süddeutsche Zeitung [SZ] 22.01.2021) Das wird in NRW nicht anders sein. In meinen Kontakten zu Kindertagesstäten in den letzten Wochen, sind mir sogar überwiegend Auslastungen von 80 Prozent und mehr berichtet worden (siehe Blog vom 17.01.2021). 

Wie damit umgehen?
Ich möchte an dieser Stelle nicht darüber spekulieren, warum die Landesregierung in NRW (aber auch die in Bayern) trotz der angespannten Lage in vielen Kitas an dem jetzt seit Mitte Dezember geltenden Konzept der Notbetreuung, deren Inanspruchnahme ALLEIN von den Eltern entschieden wird, festhält. Stattdessen – auch mit Blick darauf, dass wir nicht sicher sein können, dass der Lockdown Mitte Februar beendet werden kann – ein paar Überlegungen und Anregungen dazu, wie  die Interessen der Kinder, die Situation in den Familien und die Möglichkeiten der einzelnen Kita besser berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden können.

Infektionsschutz, Entlastung der Familien, Recht auf Bildung
Es ist wichtig – auch gerade mit Blick auf die Ausbreitung der mutierten Virusvarianten – den Infektionsschutz in den Kitas deutlich auszuweiten. Hierzu drei mögliche Ansatzpunkte:
– frühere Impftermine für die Erzieher*innen: Gleichstellung mit dem Pflegepersonal.
– Ausstattung aller Kita-Mitarbeiter*innen mit FFP2-Masken.
– Ausstattung der Kitas mit Schnelltests zur täglichen Nutzung.
Diesen Maßnahmen sollen dazu beitragen, mögliche Infektionen bei Kindern, Eltern und Mitarbeiter*innen zu reduzieren bzw. frühzeitig zu identifizieren. Dabei geht es aber nicht nur um die Gesundheit sondern auch um die Vermeidung von Gruppen- oder Kita-Schließungen zur Aufrechterhaltung der (wie auch immer umfänglichen) Notbetreuung, die die Familien entlastet und den Kindern Kontakt und Spiel mit anderen Kindern ermöglicht. Konkret: Je besser der Infektionsschutz desto umfangreicher können Familien entlastet werden und Kinder ihr Recht auf Bildung wahrnehmen.

DAS Konzept für jede Kita
Im Rat der Tageseinrichtung sind nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz NRW) der Träger der Einrichtung, die Eltern und auch die Mitarbeiter*innen vertreten. Es bietet sich an dieses Gremium zu nutzen, den Umfang der Notbetreuung und deren konkrete Umsetzung für jede einzelne Kita auszuhandeln und festzulegen. Dabei sollten keine Mehrheitsentscheidungen gegen die Eltern getroffen werden (, was ja auch der Vorgabe der Landesregierung zur Inanspruchnahme der Notbetreuung widersprechen würde). Konkret ginge es darum, sich mit den Eltern darüber zu verständigen,
– welche Kinder in welchem Umfang die Notbetreuung in Anspruch nehmen,
– wie die personellen Ressourcen der Einrichtung optimal eingesetzt, gg.falls auch erweitert werden können,
– wie der Infektionsschutz gestaltet und verbessert werden kann und
– wie Familien sich in dieser schwierigen Situation gegenseitig unterstützen können.
Es geht darum in Wertschätzung zu- und Respekt voreinander, den Austausch zu suchen, die unterschiedlichen Ziele und Interessen zu benennen und gemeinsam nach für alle Beteiligten (Kinder, Fachkräfte und Eltern) praktikablen Lösungen zu suchen. Es geht um Vertrauensaufbau und Beziehungsentwicklung sowie die Bereitschaft zu Kompromissen.

Die Träger und die Jugendämter vor Ort sollten diese kitabezogenen Aushandlungsprozesse und die Umsetzung der verabredeten Konzepte zur Notbetreuung unterstützen. Dabei sollten mit Blick auf das Kindeswohl Fachkräfte der Allgemeinen Sozialdienste (ASD) miteinbezogen werden.