„NRW zieht die Notbremse beim Kinderbildungsgesetz“

So steht es heute – am 16.04.2026 – in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). Verena Schäffer (Grüne), die neue NRW-Familienministerin steht für eine deutliche „Kurskorrektur: Der von den Experten verrissene Entwurf für ein neuen Kinderbildungsgesetz wird deutlich überarbeitet.“ Am kommenden Donnerstag, den 23.4., findet ein Expert*innenanhörung im Landtag statt.

Damit reagiert die Landesregierung auf die massive Kritik der NRW-Wohlfahrtsverbände, in deren ca. 8.300 Einrichtungen mehr als 100.000 Fachkräfte etwa 500.000 Kinder betreuen. Insgesamt gibt es 10.800 Kindertageseinrichtungen in NRW; ca. 2.500 sind in kommunaler Trägerschaft. Hier finden Sie die umfassende Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in NRW (LAG FW NRW) sowie die dazugehörige Pressemitteilung vom 9.4.2026.

In einem Interview hatte die Familienministerin Schäffer Mitte März mit Blick auf die Kibiznovelle gesagt: „Eltern wollen zu Recht verlässliche Öffnungszeiten. … Wir wollen Verlässlichkeit schaffen und zugleich die Qualität der frühkindlichen Bildung stärken.“ (WAZ 19.03.2026) Der bisherige Entwurf für das Kinderbildungsgesetz war aber durch die Aufspaltung der Betreuung in Kern- und Randzeiten sowie die mögliche Überbelegung der Gruppen um bis zu 4 Kinder einseitig auf die „Verlässlichkeit“ fokussiert – siehe hierzu auch unseren Blogbeitrag vom 26.02.2026:Zunahme der Gewalt in NRW-Kitas – Kibiz-Reform. Hierzu hat sich LAG FW auch deutlich positioniert: „`Bildung, Erziehung und Betreuung finden zu jeder Zeit in der Kindertageseinrichtung statt.´ Außerdem müssten Aufsichtspflicht, Kinderschutz und Teilhabe zu jedem Zeitpunkt in der Kindertageseinrichtung durch eine angemessen qualifizierte Personalausstattung gesichert sein. Auch die erweiterte Überbelegung von Kita-Gruppen lehnen die Wohlfahrtsverbände ab.“ (WAZ 10.04.2026).

Hier ist die Familienministerin nun zurückgerudert: Die Reduzierung der Kernbetreuungszeit soll nur noch auf 7 statt 5 Stunden am Tag möglich sein und die mögliche Überbelegung der Gruppe soll weiterhin auf 2 Kinder beschränkt bleiben. Das Festhalten am Randzeitenmodell wird aber die Risiken für das Fehlverhalten gegenüber Kindern erhöhen – siehe hierzu unseren Blogeitrag 10.01.2026 Teamarbeit in KiTas: Zentral für Schutz und Wohlbefinden von Kindern.

Es bleibt zu hoffen, dass die Familienministerin nach der Expert*innenanhörung im Landtag das Randzeitenmodell aufgibt. Wir werden berichten.